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   VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064   

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https://dejure.org/2009,72167
VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064 (https://dejure.org/2009,72167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2009 - 3 BV 08.2064 (https://dejure.org/2009,72167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 3 BV 08.2064 (https://dejure.org/2009,72167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    BeamtenrechtFamilienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern;Ansprüche auf erhöhte Zahlungen für die Vergangenheit nicht auf Grund des Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99;Keine Ansprüche auf Schadenersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 7.96

    Verbot der Aufrechnung gegen einen Beihilfeanspruch höchstpersönliche Natur -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064
    Die Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche Besoldung innerhalb der Zeitspanne 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1998 ist ein dem materiellen Recht zuzuordnendes Tatbestandsmerkmal des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99. Ist eine Zeitspanne, in der eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss, als ein Tatbestandsmerkmal einer materiellen Anspruchsnorm statuiert, besteht bei Nichterfüllung dieses Merkmals der Anspruch nicht, es sei denn, das materielle Recht erklärt dies in bestimmten Fällen für unerheblich oder die Berufung auf die fehlende Einhaltung des Zeitraums widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG vom 21.9.2006 2 C 7/96).

    Hat die Einhaltung der gesetzlichen Zeitvorgabe für die Behörde aber erhebliche Bedeutung, verstößt sie mit der Berufung auf die Nichterfüllung dieser Anspruchsvoraussetzung selbst dann nicht gegen Treu und Glauben, wenn der durch die Vorschrift Begünstigte die gesetzliche Zeitvorgabe schuldlos nicht eingehalten hat (BVerwG vom 21.9.2006 a.a.O.).

    (vgl. BVerwG vom 21.9.2006 a.a.O.; BayVGH v. 27.8.2007 a.a.O.).

    Indem der Dienstherr seine Rechtsauffassung nur verwaltungsintern verlautbart, gibt er zu erkennen, dass diese Information nicht an die Bediensteten gerichtet ist und die Mitarbeiter auch nicht entsprechende Informationen erhalten sollen (vgl. BVerwG vom 21.9.2006 a.a.O.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064
    Mit der Bekanntmachung hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen andere Landesbehörden und Körperschaften über die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 und vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86 informiert und die eigenen Schlussfolgerungen aus diesen Entscheidungen mitgeteilt.
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064
    Mit der Bekanntmachung hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen andere Landesbehörden und Körperschaften über die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 und vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86 informiert und die eigenen Schlussfolgerungen aus diesen Entscheidungen mitgeteilt.
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064
    Zwar ist es unter bestimmten engen Voraussetzungen den Behörden verwehrt, sich auf das Fehlen einer materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzung in Gestalt eines Zeitmoments zu berufen (BVerwG vom 28.3.1996, BVerwGE 101, 39, 45 ff.).
  • VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 06.3366
    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064
    Dieser Auffassung hat sich der Senat in der Entscheidung vom 27. August 2007 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (BayVGH vom 27.8.2007 3 B 06.3366).
  • VGH Bayern, 03.06.2004 - 3 B 02.1741
    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064
    So hat die Bezirksfinanzdirektion auch das Schreiben des Klägers verstanden, was sich aus dem daraufhin erfolgten Antwortschreiben der Bezirksfinanzdirektion vom 24. April 1997 ergibt (vgl. hierzu BayVGH vom 3.6.2004 Az. 3 B 02.1741).
  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902

    Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation

    Dieser Antrag auf Erhöhung des Kindergelds (wegen der Geburt eines weiteren Kindes) konnte nach Wortlaut und Sinnzusammenhang, gerade auch unter Berücksichtigung der Art und Weise der Antragstellung, nach dem für den Beklagten maßgeblichen objektiven Erklärungswert nicht als Rüge einer nicht amtsangemessenen Alimentation des Klägers (wegen der Geburt seines dritten Kindes) angesehen werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.10.2009 - 3 BV 08.2064; Beschluss vom 8.2.2010 - 3 ZB 09.1028).
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